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Allergie-Mittel
unter Verdacht:
Loratadin soll zu Geburtsfehlern
führen
Wie
die amerikanische Nachrichtenagentur Reuters berichtet, steht Claritin
- ein Allergiemittel der Schering-Plough Corp. mit dem Wirkstoffe
Loradatin - unter dem schlimmen Verdacht zu Geburtsfehlern zu führen,
wenn es von Frauen während der Schwangerschaft eingenommen
wird.
Im schwedischen Geburtenregister wurden 15 Fälle von Hypospadia
unter 2780 Geburten von Frauen registriert, die während der
Schangerschaft das Allergiemittel eingenommen hatten. Etwa die Hälfte
der 2780 Neugeborenen waren Jungens.
Hypospadia
ist eine Fehlentwickung des Penis, die erst durch eine komplizierte
Operation behoben werden kann.
Claritin war mit 3,2 Milliarden Umsatz 2001 das weltweit am meisten
verkaufte Allergiemittel. Nachdem das Patent für das nicht
verschreibungepflichtige Medikament ausgelaufen ist, wird es auch
von deutschen Pharmafirmen hergestellt. Unter anderen unter dem
Namen Lorano von HEXAL.
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Lebensgefahr
durch Gerinnungshemmer:
Tödlich verlaufende anaphylaktische
Reaktionen mit Refludan (Schering)
Refludan
enthält als Wirkstoff Lepirudin, ein rekombinantes Hirudin,
das sowohl freies als auch an Fibrin gebundenes Thrombin spezifisch
hemmt. Das
Präparat wurde 1997 in der Europäischen Unnion zugelassen
und bisher bei ca. 35.000 Patienten eingesetzt.
Es ist bekannt, dass Hirudine allergische Reaktionen sowohl von
anaphylaktischen als auch von anaphylaktoiden Typ auslösen
können.
Kürzlich sind 7 Fälle von schweren anaphylaktischen Reaktionen
nach Verabreichung von Refludan berichtet worden. In mindestens
6 von diesen Fällen erfolgte die anaphylaktische Reaktion nach
Reexposition mit Refludan.
Fünf diser Fälle endeten mit Exitus. In mehreren dieser
Fälle wurde Refludan außerhalb der zugelassenen therapeutischen
Indikation angewendet.
(Quelle: AMK)
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Arzneimittelkommission:
Warnung vor neuen Wundermitteln
Immer
wieder werden vermeintliche Wundermittel angepriesen, über
deren Wirksamkeit es keine gesicherten Untersuchungen gibt. Jüngstes
Beispiel ist ein Produkt aus Kroatien.
Als
Nahrungsergänzungsmittel mit arzneilicher Wirkung wird über
das Internet "Megamin" angeboten. Die Arzneimittelkommission
der deutschen Ärtzeschaft warnt jedoch: "Für Megamin
liegen keine wissenschaftlichen Belege über Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit vor."
"Megamin" besteht nach Angaben einer Vertriebsfirma aus
natürlichem Silikatmineral, sogenanntem Zeolith. Es wird aus
vulkanischem Urgestein gewonnen und soll aufgrund seiner Kristallstruktur
Schadstoffe einlagern können. Dieser Effekt soll auch den menschlichen
Organismus von schädlichen Stoffen befreien. "Megamin"
sei somit ein "ideales Nahrungsergänzungsmittel für
gestressten, durch Schadstoffe belasteten Menschen von heute."
135 Kapseln à 400 mg werden beispielsweise für 61 €
angeboten.
Auf weiteren Internetseiten wird dieses Präparat auch als wirksames
Mittel gegen Krebs, Diabetes, Magengeschwüre, Virusinfektionen,
Schizophrenie oder Neurodermitis angeboten. Nach Aussagen der Anbieter
zufolge treten bei der Einnahme keine Nebenwirkungen auf.
Nach Angaben der Arzneimittekkommission handelt es sich bei derartigen
Werbeaussagen um ein Arzneimittel und darf wegen fehlender Zulassung
nicht in den Handel gebracht werden.
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